Bleichen/Bleaching
Sanftes Bleichen
Das Bleichen, auch Bleaching genannt, beginnt mit einer umfassenden Mundhygienesitzung und Karieskontrolle. Das Bleichen sorgt dafür, dass die Zähne wieder in ihrer ursprünglichen Farbe strahlen. Eine „weiße Diät“ ist nach jedem Bleaching für 3-5 Tage einzuhalten um ein ideales und langfristiges Ergebnis zu erhalten. Helle oder weiße Lebensmittel sollen bevorzugt in der Zeit gegessen werden. Färbende Lebensmittel wie Curry, Rotwein, Kaffee, Tee, Rote Rüben, Gulasch, Paprika,... sollen vermieden werden. Kein Rauchen nach dem Bleaching.
Aufhellung gesunder Zähne
Diese Form der Aufhellung ist eine beliebte und einfache Maßnahme in der ästhetischen Zahnmedizin. Die Zähne können in der Ordination oder auch bei Ihnen daheim um einige Nuancen aufgehellt werden. Wichtig dabei ist aber immer eine realistische Zielsetzung!
Bleichen abgestorbener Zähne
Auch abgestorbene oder wurzelbehandelte Zähne, die grau geworden sind, können gebleicht werden. Das Ziel ist eine Angleichung an die Farbe der Nachbarzähne.
Die Zugangskavität an der Innenseite des Zahnes wird eröffnet und das Bleichmittel wird aufgetragen. Anschließend wird der Zahn wieder verschlossen.
Nach wenigen Tagen wird das Mittel wieder entfernt und der Zahn mit einer zahnfarbenen Füllung versehen.
Bitte beachten!
Im Laufe der Zeit dunkeln die gebleichten Zähne (vor allem durch Farbstoffe in Nahrungs- und Genussmitteln) wieder nach. Eine Folgebehandlung ist dann nötig. Das Bleichen von Kronen und Füllungen ist nicht möglich. Vor dem Bleichen müssen alle undichten Füllungen und kariösen Defekte saniert sein. Bei parodontal geschädigten Zähnen, also bei einer Erkrankung des Zahnhalteapparates kann kein Bleaching durchgeführt werden.
Wir beraten Sie gerne und führen eine gewissenhafte Kontrolle vor jedem Bleaching durch.